reifenwechsel.de Reifen ABC: Buchstabe E
- ECE-Kennung
- § 36 StVZO schreibt unter Punkt 4 (Reifenbezeichnung) folgende Reifenkennzeichnungen vor: Reifen an Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h müssen mit folgender Kennzeichnung versehen sein: Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie und Herstellungsdatum (bzw. Reifenerneuerungsdatum). Außerdem ist seit dem 01.10.1998 die E-Kennzeichnung vorgeschrieben.
- Einpresstiefe
- Als Einpresstiefe bezeichnet man den Abstand zwischen der Radmitte und der inneren Auflagefläche der Felge auf der Radnabe, der Bremstrommel oder der Bremsscheibe. Eine positive Einpresstiefe (z. B. ET +25) besagt, dass die Felge weiter nach innen (also in Richtung Fahrzeugmitte) baut als nach außen.
- Elektronische Reifen
- Elektronische Reifen verfügen über eingebaute Sensoren, die die Fahrbedingungen wie Nässe, Temperatur, Kurven-Radius, Geschwindigkeit etc. erfassen. Die Daten werden an die elektronischen Hilfssysteme gesendet, so dass diese unterstützend einwirken können.
- ESP
- Das Elektronische Stabilitäts-Programm (ESP) soll das Ausbrechen Ihres Fahrzeuges verhindern. Hierzu bremst das ESP gezielt einzelne Räder ab, wenn Ihr Fahrzeug z.B. auf Glätte droht unbeherrschbar zu werden. Außerdem gleicht es bei abruptem Anfahren das Durchdrehen der Räder aus.